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BDA veröffentlicht Vergabekodex

9. August 2021

Mit dem Vergabekodex lädt der BDA die öffentlichen Auftraggeber zu einer kooperativen Zusammenarbeit ein und formuliert Empfehlungen für einfache, effiziente und rechtssichere Verfahren, die zu einer Entbürokratisierung bei den Kommunen führen.

Nach fast fünf Jahren Praxiserfahrung mit der Vergabeverordnung (VgV) für Planungsleistungen von Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern (kurz: Architektenleistungen) hat sich die vom Verordnungsgeber beabsichtigte Qualifizierung der Vergabe nicht eingestellt. Im Gegenteil: Wettbewerbe, die im fachlichen Wettstreit nach der besten baulichen Lösung suchen, sind marginalisiert. Der klassisch offene Wettbewerb hat Seltenheitswert.

Dagegen dominieren Verhandlungsverfahren mit restriktiven Zugangsbedingungen. Dabei werden Mindestanforderungen u. a. an Referenzen, Umsatz und Mitarbeiteranzahl gestellt, die dem Auftrag nicht angemessen sind und die einen Großteil der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner ausschließt, insbesondere junge und kleine Büros. Zudem gewinnt der Preiswettbewerb bei der Vergabe eine ihm nicht zustehende Relevanz, obwohl die VgV eindeutig regelt, dass Architektenleistungen im Leistungswettbewerb zu vergeben sind.

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