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Keine Fachlisten für HOAI-fähige Leistungen

16. November 2015

Ob Dekra, dena, TÜV oder BAFA: Seit einiger Zeit sind Expertenlisten, die von Dritten geführt werden, eine Herausforderung für die Architektenschaft. Davon betroffen sind alle freien Architekten, weil sie eine Einschränkung der Berufsausübung bedeuten. Unter dem Einfluss dieser Entwicklung diskutieren die Gremien der Architektenkammern der Länder inzwischen die Einführung von Spezialisierungsnachweisen und nachweispflichtiger Fachlisten. Der Bund Deutscher Architekten BDA sieht darin die Aufgabe eines grundsätzlichen berufspolitischen Standpunkts und ist im Gegensatz dazu der festen Überzeugung, dass nur eine ganzheitliche Planung die Qualität der Architektur garantiert und damit einen effizienten Verbraucherschutz gewährleistet.

Deshalb wendet sich der BDA mit einer Positionspräszisierung an die Architektenkammern der Länder. Der BDA fordert die Kammern ausdrücklich auf, in Anerkenntnis des generalistischen Berufsbildes des Architekten keine Fachlisten zu befördern und nur notwendige Sachverständigenlisten einheitlich in allen Bundesländern zu führen.

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