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Qualität im Architekturstudium

8. Juni 2010

Der BDA Landesvorstand NRW hat im Mai 2010 nach einem ausführlichen Erfahrungsaustausch mit Hochschullehrern, die dem BDA angehören, seine Position zur Hochschulausbildung neu formuliert und seine Stellungnahme aus dem Jahr 2004 aktualisiert.

„Wenige Jahre nach Aufgabe der Diplomstudiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses ist die Studiensituation im Fach Architektur für Studenten, Dozenten und Kammern gleichermaßen unzumutbar.

Es gibt sechssemestrige – nicht kammerfähige – Bachelor-Studiengänge mit konsekutiven Masterangeboten und quantitativen oder qualitativen Zugangsbeschränkungen sowie achtsemestrige Bachelor-Studiengänge, die im Allgemeinen nur mit spezialisierten Master-Studiengängen ergänzt werden können. Daneben werden inzwischen kombinierte Studiengänge für Architektur/Innenarchitektur bzw. Architektur/Stadtplanung angeboten, deren Ausbildungsinhalte trotz entsprechender Studiendauer oft nicht zur späteren Bauvorlageberechtigung qualifizieren.

  • Es fehlen Transparenz, Durchlässigkeit und Information über Studieninhalte, Hochschulwechsel und spätere Listenfähigkeit der einzelnen Studiengänge.
  • Es gibt keine allgemeine Übereinkunft der deutschen Hochschulen über Inhalte und Qualitäten eines eintragungsqualifizierenden Berufsabschlusses.
  • Es mangelt an einer durchgängigen Definition der Abschlusstitel. Kammerfähiger und nicht kammerfähiger Bachelor stehen gleichberechtigt nebeneinander.
  • Es fehlt ein sinnvolles Instrument zur Feststellung erworbener Eintragungsvoraussetzungen von Absolventen.

Wir bilden immer mehr Absolventen aus, deren Studienabschluss nicht zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt. Dies wird in der Folge dazu führen, dass ein Berufsbild zweiter Klasse entsteht oder der größer werdende Druck einer wachsenden Zahl von Absolventen zur Eintragung auch sechssemestriger Studiengänge führt.

Das kann nicht im Interesse eines Berufsstandes liegen, der über Praxisnachweise sowie Weiter- und Fortbildungsverpflichtungen versucht, Qualitätsstandards zu etablieren und aufrecht zu erhalten.

Der BDA NRW fordert daher ein grundsätzliches Überdenken der derzeitigen Praxis.

  • Wir bekennen uns zu grundlegenden Qualitätsmerkmalen der Architekturstudiengänge. Dazu gehört der Blick über den Tellerrand in Form von Bau- und Kunstgeschichte, zeichnerischer und plastischer Gestaltung sowie Exkursionen und Praktika. Diese Qualitätsmerkmale werden sich in der Regel nur in einem fünfjährigen Studiengang vermitteln lassen.
  • Wir lehnen quantitative Zugangsbeschränkungen der Masterstudiengänge grundsätzlich ab. Der Master muss eigentliches Studienziel bleiben.
  • Wir fordern nachvollziehbare Bezeichnungen der akademischen Titel: Der Master ist grundsätzlich kammerfähig, der Bachelor grundsätzlich nicht. Das führt zu größerer Transparenz der Berufsabschlüsse auch für Außenstehende.
  • Wir brauchen eine unabhängige und nicht einzelfallspezifische Überprüfung der Kammerfähigkeit verschiedener Ausbildungslebensläufe. Diese Prüfung kann weder inhaltlich noch personell durch die Länderkammern geleistet werden. Dafür bieten sich viel mehr die Hochschulen und die Akkreditierungsgesellschaften der Studiengänge an, deren Mitwirkung wir einfordern.“

Mit dieser Position beschreibt der BDA NRW zugleich eine wichtige Zielsetzung der Verbandsarbeit in den nächsten Jahren. Sie gehört daher auch zu den zentralen Aussagen, die der BDA in sein Wahlprogramm zur Kammerwahl 2010 aufgenommen hat.